Kontaktverbot in St. Georg - bufas e.V.
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Kontaktverbot in St. Georg

Kontaktverbot in St. Georg

Am 24. Januar 2012 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die sogenannte Kontaktverbotsverordnung für St. Georg beschlossen.
Diese soll bewirken, daß vermeintliche Freier, die vermeintliche Sexarbeiterinnen ansprechen, mit einem Bußgeld bis zu 5000 € belegt werden können.
Der „Ratschlag Prostitution in Hamburg“ hat einen „Offenen Brief“ verfasst, um darauf aufmerksam zu machen, daß Dialog und Prävention bessere Wege sind, als repressive Maßnahmen gegen Sexarbeiterinnen und ihre Kunden.
Der bufas e.V. unterstützt den Ratschlag und erklärt sich solidarisch mit den Anliegen der Frauen, Männer und Transsexuellen, die in St. Georg anschaffen.

Zum „Offenen Brief