Urteil im Prozeß um die "Flatrate-Bordelle" - bufas e.V.
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Urteil im Prozeß um die „Flatrate-Bordelle“

Urteil im Prozeß um die „Flatrate-Bordelle“

Im Prozess gegen die Betreiber von vier Flatrate-Bordellen in Stuttgart-Fellbach, Berlin, Heidelberg und Wuppertal wurde am 23.07.2010 das Urteil vom Landgericht Stuttgart gesprochen.

Besonders dem „Pussy-Club“ in Stuttgart Fellbach wurde 2009 in einer beispiellosen Medienkampagne unterstellt, ihr Geschäftsmodell verstoße gegen die Menschenwürde, die bei ihnen arbeitenden Frauen könnten nicht selbst bestimmen, wem und wie oft sie sexuelle Dienstleistungen anbieten. Die Rede war auch von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Im Juli 2009 führten ca. 700 Beamtinnen und Beamten deshalb eine bundesweite Razzia durch.

Gegen diese Kampagne veröffentlichten SexarbeiterInnen, engagierte Einzelpersonen und Beratungsstellen gemeinsam einen Offenen Brief.

Im Urteil ist nun von Menschenhandel nicht mehr die Rede. Tatsächlich hatten die Frauen den Umfang ihrer sexuellen Dienstleistungen selber bestimmt. Der Vorsitzende Richter betonte laut taz vom 24./25. Juli 2010, Zwang und Drohungen habe es nicht gegeben. Allein der Vorwurf der Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben blieb bestehen. Weil die Sexarbeiterinnen Pauschalen erhielten und kein unternehmerisches Risiko trugen, wurden sie als Arbeitnehmerinnen eingestuft, so das Naumburger Tageblatt am 23.07.2010.
Gegenstand des Urteils war daher allein der arbeitsrechtliche Status der Sexarbeiterinnen, also die Frage, ob sie als Arbeitnehmerinnen oder Selbständige gearbeitet haben.

Naumburger Tageblatt vom 26.07.2010: „Die Gewinne machen andere“

mz-web.de vom 25.07.2010: „Hydra – Sterne für die Bordell-Qualität“

Welt online vom 24.07.2010: „Sex inklusive“

Berliner Kurier vom 24.07.2010: „Drei Jahre Knast für Puff-Mutter“

Kölner Stadt-Anzeiger vom 23.07.2010: „Drei Jahre Haft für Bordellchefin“

Leipziger Volkszeitunng vom 23.07.2010: „Drei Jahre Haft für Flatrate-Bordell-Chefin“

Kölner Stadt-Anzeiger vom 23.07.2010: „Happige Strafe“

Mitteldeutsche Zeitung vom 23.07.2010: „Urteil zu Flatrate-Bordellen“