14 Apr. 2015 „Prostituiertenschutzgesetz“
Das neu angedachte sogenannte Prostituierten“schutz“gesetz sieht unter anderem eine verpflichtende medizinische Beratung von Sexarbeiter_innen vor. Nur mit einer Bescheinigung darüber können sich Sexarbeiter_innen an einer noch nicht genannten Stelle anmelden. Diese Anmeldung soll verpflichtend sein.
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienst e.V. spricht sich in zwei Stellungnahmen dagegen aus.
Positionspapier zu der Diskussion um die Wiedereinführung der Pflichtuntersuchung auf STI für Prostituierte (Stand: September 2014)
Weitere Stellungnahmen zu dem Eckpunktepapier:
bufas
BesD