16 Juni 2026 Stellungnahme zur Anhörung der Expert*innen-Kommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten im Auftrag des BMBFSFJ
zum möglichen Modellwechsel in der Prostitutionspolitik: Bewertung des „Nordischen Modells“ und alternativer Ansätze
In Deutschland wird immer wieder die Einführung eines sogenannten „Sexkaufverbots“ gefordert und über dieses diskutiert. Einleitend dazu möchten wir als bufaS e.V. zunächst gegenüber der Begrifflichkeit des „Sexkaufverbots“ an sich kritisch Stellung nehmen. Der Begriff euphemisiert die de facto Kriminalisierung der Sexarbeiter*innen, die die Umsetzung eines solchen Gesetzesvorhabens bedeutet. Stattdessen spricht sich der bufaS e. V. dafür aus, sachgerecht „Vergütungsverbot“ oder „Verbotslösung“ als Begriff in der Debatte zu verwenden.
In diesem wird der Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe gestellt und die Schließung von Prostitutionsstätten vorgesehen, während das Anbieten der Dienstleistungen straffrei bleiben und Ausstiegshilfen gefördert werden sollen. Das mag insbesondere für uninformierte Personen zunächst verlockend klingen, weil damit suggeriert wird, dass vor allem Frauen nicht kriminalisiert und dem hingegen die Kundschaft zur Rechenschaft gezogen wird. Zusätzlich wird damit meist auch der Versuch unternommen, Sexarbeit völlig verschwinden zu lassen. Doch die Verbotslösung hat große Tücken: Zum einen zeigt sich in Ländern mit dem Vergütungsverbot, dass Sexarbeit nicht aufhört, sondern vielmehr unter riskanteren Bedingungen stattfindet – ganz abgesehen davon, dass die Ausstiegshilfen nur bedingt greifen. Das konnten wir auch bereits in Deutschland beobachten, als die Branche während der Corona Pandemie einem Berufsverbot unterstand: unsere Adressierten hörten nicht auf zu arbeiten, sondern taten dies im Verborgenen, wo wir sie kaum noch erreichen konnten – tägliche Realität in Ländern mit dem Vergütungsverbot. Zudem ist zu berücksichtigen, dass insbesondere viele migrantische Sexarbeitende, etwa aus Drittstaaten, in der Praxis häufig keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu den vorgesehenen Unterstützungs- und Ausstiegsmaßnahmen haben, sodass die versprochenen Schutz- und Hilfestrukturen gerade für besonders vulnerable Gruppen oft nicht wirksam greifen.
Und auch etliche Wissenschaffende, Sozialarbeitende und Sexarbeitende weisen mit einem Blick auf ebendiese Länder bereits seit Jahren mehrheitlich darauf hin, welche negativen Folgen auf die Betreffenden warten. Studien zeigen, dass das Vergütungsverbot vor allem eines bringt: Eine massive Verschlechterung der Lebenssituation von Sexarbeitenden.
- Screening der Kund*innen muss im Verborgenen stattfinden = keine Zeit für gute Verhandlungen oder Einordnen der Kundschaft
- Preise werden gedrückt und es gibt keine Möglichkeit den Verdienst einzuklagen, falls nicht oder zu wenig gezahlt wird
- Die Kundschaft bekommt mehr Macht
- Kein gegenseitiger Schutz mehr durch Arbeiten in gemeinsamen Räumlichkeiten, denn Vermietende könnten sich der Zuhälterei strafbar machen
- Prostitutionsstätten, die aktuell durch Behörden streng kontrolliert werden, müssen schließen → dadurch arbeiten Sexarbeitende an isolierten und schwer erreichbaren Orten, die weder durch Ordnungsbehörden noch durch Beratungsstellen ohne weiteres aufgesucht werden können
- Einnahmen aus der Sexarbeit dürfen nicht für die Versorgung der Familie genutzt werden
- Mehr Gewalt an Sexarbeitenden
- erhöhtes Risiko für Menschenhandel
- Anstieg an sexuell übertragbaren Erkrankungen
- Strafverfolgungsbehörden bekommen mehr Macht
- Mehr Abschiebungen
- Stigma, Diskriminierung und Marginalisierung nehmen zu
Trotz des Wissens um diese Folgen wird immer wieder die Verbotslösung gefordert und das unter dem Deckmantel des Schutzes von Frauen. Dabei kann das, was hier als Schutz verkauft wird, zu ihrem größten Risiko werden. Und zwar nicht nur für Menschen, die selbstgewählt in der Sexarbeit sind, sondern auch für Menschen in Zwangslagen oder solche, die hier ohnehin einem größeren Risiko unterliegen. Die permanente Vermischung dieser Gegenstände ist auch deshalb gefährlich, da sie einerseits legale und selbstbestimmte Tätigkeiten kriminalisiert und andererseits Menschenhandel verschleiert. Was in diesen Debatten ebenfalls unberücksichtigt bleibt, ist, dass Sexarbeit nicht nur von Frauen, sondern auch von Männern oder trans* Personen ausgeübt wird. Unerwähnt bleiben zudem die verfassungsrechtliche Berufsfreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht n. Art. 22 GG. Auch werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen dabei völlig außer Acht gelassen, denn auch die Sexualassistenz würde mit der Verbotslösung gestrichen.
Auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Kriminalisierung von Sexarbeit negative Folgen für die Sexarbeitenden hat. Diese zeigen sich besonders in Bezug auf die Gesundheitsversorgung, Stigmatisierung und Diskriminierung, körperlicher und sexueller Viktimisierung sowie Marginalisierung aufgrund ausgeprägter sozialer Ungleichheiten. Die vollständige Entkriminalisierung – wie z. B. in Neuseeland – hat dagegen nachgewiesen positive Effekte auf die Situation von Sexarbeitenden. Neben positiven Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Sexarbeitenden stärkt das entkriminalisierte Umfeld auch das Verhandlungsrecht mit Kund*innen und Betreibenden. Sexarbeitende nehmen zusätzlich eine höhere Unterstützung durch das Rechtssystem wahr und konnten positive Erfahrungen mit Behörden und Gerichten machen.
Zusammenfassend lehnt der bufaS e. V. die Einführung eines sogenannten „Sexkaufverbots“ bzw. einer Verbotslösung ab, da die damit verbundene Kriminalisierung der Sexarbeit nicht zu einem Ende der Sexarbeit führt, sondern bestehende Risiken erheblich verschärft. Erfahrungen aus anderen Ländern sowie aus Krisensituationen in Deutschland zeigen, dass Sexarbeit in den Untergrund gedrängt wird, wodurch Arbeitsbedingungen unsicherer werden, Gewalt- und Ausbeutungsrisiken steigen und der Zugang zu Gesundheits- und Beratungsangeboten erschwert wird. Gleichzeitig werden zentrale Grundrechte wie Berufsfreiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt, ohne dass ein nachweisbarer Zugewinn an Schutz für die betroffenen Personen entsteht. Statt tatsächlicher Verbesserung der Lebensrealität führt die Verbotslogik damit zu mehr Unsichtbarkeit, höherer Stigmatisierung und einer Schwächung von Schutz- und Unterstützungsstrukturen. Die positiven Effekte und Entwicklungen einer Entkriminalisierung, die man am Beispiel Neuseelands, feststellen kann, stützen die Position gegen die Verbotslösung und für die Entkriminalisierung.
Nein zu einem Verbot und Ja zu mehr Rechten!
Stellungnahme zu spezifischen Schutz- und Regulierungsansätzen für schwangere Personen sowie junge Erwachsene in der Sexarbeit (18–20 Jahre)
Eine spezifische Regulierung für schwangere Personen sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren sollte vor allem am Schutz vor Ausbeutung, an Selbstbestimmung und an der tatsächlichen Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen orientiert sein. Pauschale Tätigkeitsverbote lehnen wir ab, da sie erfahrungsgemäß nicht dazu führen, dass Betroffene die Sexarbeit verlassen, sondern vielmehr eine Verlagerung in schwer erreichbare Bereiche bewirken. Gerade dadurch steigen Risiken für Gewalt, gesundheitliche Gefährdungen, Abhängigkeiten und mangelnder Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
Schwangere Sexarbeitende müssen einen Zugang zu Mutterschutzleistungen und Elterngeld erhalten sowie eine niedrigschwellige Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen während der Schwangerschaft und darüber hinaus, die sie Stand heute noch nicht beziehen können. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit in der Sexarbeit während der Schwangerschaft liegt bei der schwangeren Person; es gibt kein Beschäftigungsverbot für schwangere Sexarbeitende. Auch die Streichung des §218 a aus dem StGB ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz ungewollt schwangerer Personen. Zudem sollte ein leichter Zugang zur Pille danach ermöglicht werden.
Junge Erwachsene in der Sexarbeit (18-20 Jahre) müssen einen gesicherten Zugang zu freiwilligen Unterstützungsleistungen erhalten, die ihre soziale und gesundheitliche Situation stabilisieren und echte Handlungsoptionen ermöglichen. Dazu gehören finanzielle Absicherung, niedrigschwellige medizinische und psychosoziale Versorgung sowie der Zugang zu Bildung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung. Entscheidend ist dabei, dass diese Angebote aktiv durch aufsuchende und peer-basierte Arbeit zugänglich gemacht werden, damit sie die Betroffenen tatsächlich erreichen. Ergänzend braucht es wirksamen rechtlichen Schutz vor Ausbeutung und Diskriminierung.
Quellen:
BKA: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Menschenhandel/menschenhandel.html
Early et al (2019): Review of the criminalization of paying for sexual services in Northern Ireland, Queen’s University: https://nationalsurvivornetwork.org/document/a-review-of-the-criminalisation-of-paying-for-sexual-services-in-northern-ireland/
GSSG (2024): https://www.stiftung-gssg.org/wp-content/uploads/2024/02/PM-Sexarbeit-Valentinstag-1.pdf
Holmströn et al (2027): The Swedis Sex Purchade Act: Where Does it Stand?: https://www.idunn.no/oslo_law_review/2017/02/the_swedish_sex_purchase_act_where_does_it_stand
Künkel (2021): Nordisches Modell verschäft die Situation Marginalisierter: https://sexcrimecity.wordpress.com/2021/06/02/nordisches-modell-verscharft-die-situation-marginalisierter/
Le Bail et al (2029): Searching for the entrance to France’s `prostitution exit programme: https://menschenhandelheute.net/2022/11/15/prostitution-auf-der-suche-nach-frankreichs-ausstiegsprogramm/
Plat et al (2019): Associations between sex work laws and sex wrokers`health: a systematic review and meta-analysis of quantitative and qualitative studies: https://figshare.le.ac.uk/articles/journal_contribution/Associations_between_sex_work_laws_and_sex_workers_health_A_systematic_review_and_meta-analysis_of_quantitative_and_qualitative_studies/10245614/1?file=18495881
Mac & Smih (2018): Revolting Prostitutes: The Fight for Sex Workers Rights: https://vc.bridgew.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=2391&context=jiws
Vanwesenbeck (2017): Sex Work Criminalization Is Barking Up the Wrong Tree: https://d-nb.info/1140978578/34
Oliveira, A. et al. (2023): Understanding the Impact of EU Prostitution Policies on Sex Workers: A Mixed Study Systematic Review. Sexuality Research and Social Policy: https://link.springer.com/article/10.1007/s13178-023-00814-2
PLRC (Prostitution Law Review Committee) (2008) Report of the Prostitution Law Review Committee on the operation of the Prostitution Reform Act 2003, Wellington: Ministry of Justice: https://www.justice.govt.nz/assets/Documents/Publications/Report-of-the-NZ-Prostitution-Law-Committee-2008.pdf
Abel, G. M. (2014). A decade of decriminalization: Sex work “down under” but not underground. Criminology & Criminal Justice, 14(5), 580–592: https://journals.sagepub.com/doi/abs/10.1177/1748895814523024