Stellungnahme zur Anhörung der Expert*innen-Kommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten im Auftrag des BMBFSFJ - bufaS e.V.
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Stellungnahme zur Anhörung der Expert*innen-Kommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten im Auftrag des BMBFSFJ

Stellungnahme zur Anhörung der Expert*innen-Kommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten im Auftrag des BMBFSFJ

zur Frage „Welche rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen brauchen insbesondere auf der Straße arbeitende, drogengebrauchende, heranwachsende, männliche, schwangere oder migrantisierte Sexarbeitende, um ihrer Tätigkeit sicher nachgehen zu können?“

Das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeitende (bufaS e.V.) vertritt bundesweit 36 Fachberatungsstellen unterschiedlicher Trägerschaft, die niedrigschwellig, akzeptierend und oft aufsuchend arbeiten. Einige davon sind zudem auch zum Thema Menschenhandel tätig. Die Wurzeln des Bündnisses reichen bis ins Jahr 1985 zur Arbeitsgruppe „Recht und Prostitution“ zurück, aus der sich sukzessive ein Zusammenschluss aus Fachberatungsstellen entwickelte, der 2009 in der Gründung des bufaS e.V. mündete. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden, ihre Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen sowie die Stärkung der Mitgliedsorganisationen durch Bildungs- und Austauschangebote. Zudem wird das Bündnis von einem Beirat mit bis zu sieben Sexarbeitenden beraten.

Die vorliegende Stellungnahme basiert auf der langjährigen Expertise unserer Mitgliedsorganisationen und unseren fachlichen Erfahrungen in der Beratung von besonders vulnerablen Gruppen in der Sexarbeit.

Zentrale Erkenntnisse

Die Erfahrungen der Fachberatungsstellen zeigen übereinstimmend: Sicherheit, wie sie in der Kommission verstanden wird – nämlich insb. mit Blick auf den Schutz vor Menschenhandel und Ausbeutung, den Schutz der Menschenwürde, der Gesundheit, der Selbstbestimmung, der Arbeitsrechte und den Schutz vor Diskriminierung – entsteht vor allem durch Rechte und die uneingeschränkte Anerkennung dieser. Restriktive und repressive ordnungsrechtlich ausgestaltete Maßnahmen, wie wir sie aus anderen Ländern kennen, führen nicht zu mehr Schutz, sondern erhöhen die Risiken in unsichere, gesundheitsgefährdende, gewaltvolle und ausbeuterische Situationen zu geraten[1] – insbesondere für bereits marginalisierte Gruppen. Sicherheit erfordert daher eine rechtliche Absicherung, die Anerkennung und Durchsetzung ebendieser Rechte, risikoarme und legale Arbeitsmöglichkeiten, den Zugang zur Gesundheitsversorgung und sozialer Unterstützung sowie diskriminierungssensible Rahmenbedingungen und Vertrauen – sowohl in das Fachpersonal als auch in den Rechtsstaat.

Entscheidende Handlungsfelder

Zugang zu Gesundheitsversorgung und Existenzsicherung: Eine zentrale Herausforderung stellt der fehlende oder erschwerte Zugang zu medizinischer Versorgung dar. Fachberatungsstellen berichten von erheblichen Versorgungslücken, insb. für nicht krankenversicherte Personen. Erforderlich sind daher ein niedrigschwelliger Zugang zur Krankenversicherung, anonyme und kostenfreie medizinische Angebote, mobile Gesundheitsversorgung (z. B. Tests auf sexuell übertragbare Erkrankungen) sowie ein leichter Zugang zu Sozialleistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus nebst einer niedrigschwelligen Teilhabe am Wohnungsmarkt (z. B. durch Notunterkünfte oder den Housing-First Ansatz). Nur so können Abhängigkeiten und verdeckte Wohnungslosigkeit[2], die in der Sexarbeit besonders häufig vorkommt, reduziert werden.

Ausbau niedrigschwelliger und aufsuchender Hilfen: Eine zentrale Rolle kommt der aufsuchenden Sozialarbeit zu, um fachlich qualifizierte Beratungsangebote in Arbeitsnähe und damit im Sozialraum der Adressierten zu ermöglichen, die durch mobile Angebote (z. B. Duschmobil, medizinische Versorgung) ergänzt werden sollten.

Diese sind entscheidend, um das notwendige Vertrauen aufzubauen, Beratung zu spezifischen Themen zu ermöglichen, Notlagen zu erkennen sowie die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Da sich Sexarbeit durch den gesellschaftlichen digitalen Wandel und verstärkt durch die Corona Pandemie, immer weiter in den digitalen Raum verschiebt, womit gleichsam das Risiko für Zwangslagen größer wird, muss die „herkömmliche“ aufsuchende Arbeit durch die sog. Digital Streetwork in Form eines Online-Beratungsangebots ergänzt werden, um insb. schwer erreichbare Gruppen besser anzusprechen. Entscheidend dabei ist, dass Fachberatungsstellen generell ergebnisoffen, akzeptierend und lebensweltorientiert arbeiten und auskömmlich finanziert werden[3].

Sichere Arbeitsorte statt Verdrängung: Sicherheit setzt voraus, dass Sexarbeit an legalen, risikoarmen (z. B. Waffenverbotszonen) und erreichbaren Arbeitsorten stattfinden kann. Damit geht auch die Reform restriktiver Sperrgebietsregelungen einher, damit Betreffende nicht an isolierte Randlagen verdrängt werden.

Gewaltschutz und Stärkung von Vertrauen: Ein wirksamer Schutz vor Gewalt erfordert u. a. niedrigschwellige Möglichkeiten zur Anzeige und Prozessbegleitung sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit sensibilisierten Behörden. Die Fachpraxis zeigt, dass Maßnahmen, wie nicht sensibel durchgeführte Kontroll- und Scheineinsätze[4] das Vertrauen in Behörden erheblich beeinträchtigen. Daneben sind schlechte Erfahrungen mit staatlichen Institutionen in den Herkunftsländern zu berücksichtigen. Deshalb braucht es auf die Belange sowohl von Sexarbeitenden als auch Opfern von Menschenhandel sensibilisiertes Personal, feste Ansprechpersonen (z.B. in Form von Vertrauenspolizist*innen), niedrigschwellige Meldesysteme bei Gewalt und anderen Notlagen sowie einen leichten Zugang zu Fachberatungsstellen.

Abbau von Stigmatisierung und Diskriminierung: Die vorherrschende Stigmatisierung und Mehrfach-Diskriminierung von Sexarbeitenden[5] sind zentrale Risikofaktoren für Betreffende und haben tiefgreifende Folgen, wie z.B. erschwerte Ausstiege[6] bis hin zu Depressionen, Angstzuständen oder soziale Isolation[7]. Daher ist u. a. die Sensibilisierung von Behörden, Polizei und Öffentlichkeit eine Antwort auf die Frage, welche rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen Sexarbeitende brauchen, um ihrer Tätigkeit sicher nachgehen zu können. Dazu zählen auch Maßnahmen zur Kund*innensensibilisierung (über die reine Kondompflicht hinaus) und die konsequente Berücksichtigung intersektionaler Diskriminierung.

Spezifische Bedarfe vulnerabler Gruppen in der Sexarbeit

Neben den oben aufgeführten Maßnahmen, die für alle Sexarbeitende gelten sollten, beziehen sich folgende auf die in der Frage fokussierten Gruppen (auf der Straße arbeitende, drogengebrauchende, heranwachsende, männliche, schwangere oder migrantisierte), obwohl sie aufgrund des zu berücksichtigen Umfangs vorliegender Stellungnahme keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben (s. dazu das Dokument „Sammlung notwendiger Maßnahmen zum Schutz für Sexarbeitende vom bufaS e.V.“).

Bei der straßenbasierten Sexarbeit müssen legale und sichere Arbeitsorte ermöglicht und die Sperrgebietsregelungen reformiert werden: Betreffende dürfen nicht an unsichere und schwer erreichbare Orte verdrängt werden, denn damit steigt auch das Risiko für Notsituationen und Zwangslagen. Vielmehr sollten Arbeitsorte direkt an sozialarbeiterische Hilfen gekoppelt werden, begleitet durch sanitäre Infrastrukturen, Beleuchtung, Notrufsysteme und Aufenthalts- bzw. Rückzugsorte, wie es sie z.B. bereits in Köln oder Essen durch den betreuten Straßenstrich gibt.

Drogengebrauchende Sexarbeitende müssen neben einem niedrigschwelligen Zugang zur Drogenhilfe und Substitution auch die Möglichkeit zum Drug Checking erhalten (z. B. in Kooperation zwischen Fachberatungsstellen für Sexarbeitende und Einrichtungen der Drogenhilfe) sowie zu Konsumräumen und z. B. Naloxon[8]. Zudem sollten Drogengebrauchenden sowie auf der Straße tätigen Sexarbeitenden Verpflegungsangebote gemacht werden, z. B. in Kooperation mit anderen sozialen Organisationen.

Heranwachsende Sexarbeitende benötigen spezifische Beratungsangebote und Peer-Strukturen mittels Unterstützung durch Personen mit ähnlichen Lebenserfahrungen, die auf ihre Altersgruppe zugeschnitten sind. Auch präventive und aufklärende Angebote (z. B. in Kooperation mit der Jugendhilfe) sowie spezifische Wohnangebote für Heranwachsende sind wichtige Maßnahmen, denn oft bestehen Lücken zwischen Jugend- und Erwachsenenhilfe: Heranwachsende profitieren altersbedingt nicht mehr von ersterer, finden in letzterer jedoch häufig keine passenden Angebote und fallen so zwischen die Systeme. Spezifische Angebote sind daher zentral, da sie Schutz, Stabilität und Perspektiven bieten und diese Lücke schließen. Ergänzend kann die Digital Streetwork hier besonders wirksam sein, da Heranwachsende als Digital Natives gut über soziale Medien erreichbar sind.

Mit Blick auf männliche und queere Sexarbeitende braucht es den Ausbau spezialisierter Beratungsangebote, denn ihre Anliegen können geschlechtsspezifisch andere sein, als die der weiblichen Sexarbeitenden. Im Vergleich sind diese Hilfen in Deutschland jedoch unterrepräsentiert, auch mit Blick auf Menschenhandel von männlichen und queeren Personen. Weiter benötigen männliche und queere Sexarbeitende einen kostenfreien Zugang zu bestimmten Gesundheitsleistungen, wie z.B. PrEP[9].

Schwangere Sexarbeitende müssen einen Zugang zu Mutterschutzleistungen und Elterngeld erhalten sowie eine niedrigschwellige Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen während der Schwangerschaft und darüber hinaus, die sie Stand heute noch nicht beziehen können. Auch die Streichung des §218 a aus dem StGB ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz ungewollt schwangerer Personen. Zudem sollte ein leichter Zugang zur Pille danach ermöglicht werden.

Migrantisierte Sexarbeitende benötigen mehrsprachige Beratung und einen sicheren Zugang zur Krankenversicherung und Sozialleistungen. Auch aufenthaltsrechtliche Perspektiven und damit einhergehend der Schutz vor Abschiebungen bei Kontakt mit Behörden sind wichtige Maßnahmen. In diesem Zusammenhang steht auch die Anerkennung von Menschenhandel als Asylgrundlage (sollte diese Zwangslage vorliegen), losgelöst vom §25 4a AufenthaltsG während des Strafprozesses. Weiter ist ein vereinfachter Zugang zu Ausbildungen im Sinne der Arbeitsmigration zu ermöglichen sowie eine leichtere Anerkennung von Berufs-, Schul- und Studienabschlüssen, die im Herkunftsland erworben wurden, damit Betreffende weitere berufliche Chancen vorfinden.

Abschließende Bewertung

Für die Sicherheit besonders vulnerabler Sexarbeitender sind folgende Maßnahmen zentral:

  1. Stärkung der Rechte von Betroffenen statt Verbotslösungen, die zu Verdrängung und Isolation führen – durch die Reform restriktiver ordnungsrechtlicher Vorgaben sowie die Schaffung legaler und sicherer Arbeitsorte.
  2. Zugang zur Versorgung und Unterstützung in Form der Gesundheitsversorgung und Sozialversicherungen sowie den Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote.
  3. Abbau von Stigmatisierung und die Stärkung des Vertrauens durch die Sensibilisierung von Behörden und Öffentlichkeit sowie eine partizipative Einbindung von Sexarbeitenden in sie betreffende Prozesse.[10]
  4. Bei Zwangslagen und Menschenhandel ist effektiver Schutz nur möglich, wenn Betroffene erreichbar sind, Vertrauen in Unterstützungsstrukturen haben und eine verlässliche Hilfe bei Anzeigenerstattung und Prozessbegleitung erfahren. Dafür braucht es den Ausbau und die Regelfinanzierung spezialisierter Beratungsstellen, Schutz unabhängig von Aufenthaltsstatus und Aussagebereitschaft und eine klare Differenzierung zur legalen Sexarbeit. Repressive Maßnahmen erhöhen die Unsichtbarkeit, erschweren den Zugang zu Betroffenen und führen zu einer geringeren Aufdeckung von Ausbeutung.

Die Erfahrungen der Fachberatungsstellen zeigen klar: Sicherheit entsteht dort, wo Rechte gestärkt, Zugänge eröffnet und Lebensrealitäten anerkannt werden – nicht dort, wo Stigma und Verdrängung Risiken verschärfen und moralische Überzeugungen über Lebensrealitäten, Selbstbestimmung und belastbarer Evidenz stehen.

Gez. Susanne Kock (Vorständin bufaS e.V.)

 

Stellungnahme als PDF

 

Fußnoten:

[1] Platt, L./Grenfell P. et. al (2018): Associations between sex work laws and sex workers‘ health: A systemativ review and meta-analysis of quantitative and qualitative studies. S. 42

[2] betrifft Menschen ohne Mietvertrag oder Wohneigentum, die notdürftig bei Bekannten, Kund*innen oder an Arbeitsorten übernachten

[3] Qualitätsstandards und Empfehlungen für Fachberatungsstellen für Sexarbeitende wurden aktuell vom BMBFSFJ geförderten gleichstellungspolitischen Projekt „NetSWork Fachberatung“ wissenschaftlich erhoben und stehen kurz vor der Veröffentlichung

[4] Bei Scheineinsätzen nehmen Kontroll- und Strafverfolgungsbehörden Kontakt zu Sexarbeitenden auf, indem sie sich zunächst als „Freier“ ausgeben

[5] Degenhardt, T./Lintzen, L.-M. (2019), Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes auf die Prostitutionsszene in NRW. Entwicklungsbeobachtung vor dem Hintergrund des am 01.07.2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes für das Berichtsjahr 2018, Zweite korrigierte Fassung vom 14.05.2019: https://www.ksd-dortmund.de/fileadmin/user/SkF_Dortmund/KOBER/Auswirkungen_des_Prostituiertenschutzgesetzes_auf_die_Prostitutionsszene_in_NRW_zweite_Fassung.pdf. S. 12

[6] Steffan, E. et. al (2015): Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Bundesmodellprojekt „Unterstützung des Ausstiegs aus der Prostitution“: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Bundesmodellprojekt. S. 84

[7] Schmackpfeffer, P. (1989): Frauenbewegung und Prostitution: Über das Verhältnis der alten und neuen deutschen Frauenbewegung zur Prostitution. S. 97ff.

[8] Medikament in Form eines Nasensprays, das bei Überdosierungen und damit einhergehender Atemdepressionen eingesetzt wird, um die Wirkung der Opioide im Gehirn zu blockieren (Opioid-Antagonist)

[9] Prä-Expositions-Prophylaxe: hochwirksame medikamentöse Methode zur Verhinderung von HIV-Infektionen

[10] Z.B. durch Berücksichtigung des von Sexarbeitenden erarbeiteten Sexarbeitsgesetzes (SAG): https://smart-berlin.org/ressourcen/sexarbeitsgesetz-sag/