13 Feb. 2012 Kontaktverbot in St. Georg
Am 24. Januar 2012 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg die sogenannte Kontaktverbotsverordnung für St. Georg beschlossen. Diese soll bewirken, daß vermeintliche Freier, die vermeintliche Sexarbeiterinnen ansprechen, mit einem Bußgeld bis zu 5000 € belegt werden können. Der "Ratschlag Prostitution in Hamburg" hat einen "Offenen...