Replik auf die Erklärung von Doña Carmen vom 02.02.2017 - bufas e.V.
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Replik auf die Erklärung von Doña Carmen vom 02.02.2017

Replik auf die Erklärung von Doña Carmen vom 02.02.2017

In einer Erklärung des Vereins Doña Carmen, Frankfurt, vom 02.02.2017 wird dem Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, bufas e.V. unterstellt, „…auf die regierungsoffizielle Anti-Prostitutionspolitik…“ einzuschwenken.

Dazu äußern wir uns wie folgt:

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde vom bufas von Anfang an abgelehnt und wird nach wie vor kritisiert. Fakt ist jedoch, dass das Gesetz vom Bund beschlossen und zum 01.07.2017 rechtskräftig wird.

Wir beraten Sexarbeiter*innen und wissen daher um die Situation der Menschen in der Sexarbeit, da ihre Fragen tagtäglich an uns heran getragen werden. Auf der Grundlage unserer Erfahrungen und unseres Wissens aus der Beratungsarbeit und der aufsuchenden Arbeit an den Orten, wo sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, arbeiten wir in unterschiedlichsten Gremien mit, um die Anliegen und Befürchtungen der Sexarbeiter*innen einzubringen. Dies geschieht in enger Verzahnung mit Sexarbeiter*innen, Beratungsstellen und Unterstützer*innen.

Parallel zu dieser Vorgehensweise unterstützen wir unterschiedlichste Formen des Protestes gegen das Gesetz. Dazu gehört das Mittel einer angestrebten Verfassungsbeschwerde ebenso wie die datenschutzrechtliche Prüfung des Gesetzes.
Für beide Bereiche braucht es einen starken solidarischen Verbund, der sich an den Interessen der Sexarbeiter*innen orientiert.

Erklärung zum Download als PDF