Veröffentlicht am 25 Nov 2019
in
Aktuelles,
Stellungnahmen
von Admina
Nur gut zwei Jahre nach der Einführung des ProstSchG am 01.07.2017 werden zunehmend politische Stimmen laut, die das ProstSchG für gescheitert erklären und die Einführung eines Sexkaufverbots (auch schwedisches/nordisches Modell) in Deutschland fordern. Kern des Sexkaufverbotes ist, dass die Kund*innen für den Sexkauf strafrechtlich verfolgt werden, während Sexarbeiter*innen straffrei bleiben.
Problematisch in der aktuellen politischen und auch medialen Diskussion ist aus Sicht des Bufas, dass die Effekte des Sexkaufverbots nur verkürzt und oftmals auch falsch dargestellt werden: So kommt es in der aktuellen Diskussion regelmäßig zu einer Vermischung der Begriffe Sexarbeit und Zwangsprostitution. Sexarbeit ist eine selbstbestimmte Dienstleistung zwischen Erwachsenen gegen Entgelt, während Menschenhandel/Zwangsprostitution Menschrechtsverletzungen sind, die in Deutschland hart bestraft werden. Auch Kund*innen, die die Zwangslage von Sexarbeitenden ausnutzen, werden in Deutschland seit 2016 bestraft.