Prostituiertenschutzgesetz - Kritikpunkte und Forderungen zur Umsetzung - bufaS e.V.
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Prostituiertenschutzgesetz – Kritikpunkte und Forderungen zur Umsetzung

Prostituiertenschutzgesetz – Kritikpunkte und Forderungen zur Umsetzung

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Kritikpunkte und Forderungen zur Umsetzung

Mit dem ProstSchG wird zum 01.07.2017 ein gesetzliches Instrument eingeführt, um nach dem Prostitutionsgesetz von 2002 „…erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe…“ zu treffen. Kernelemente sind die Einführung einer Anmeldepflicht für Prostituierte, einer gesundheitlichen Pflichtberatung und einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe.
In einem ersten Bund-Länder-Gespräch zur Umsetzung des ProstSchutzG in Berlin am 15.11.2016 haben Bund und Länder dazu diskutiert. Fachverbände und Beratungsstellen wurden nicht geladen und auch im Vorfeld nicht um Stellungnahmen dazu gebeten.
Grundlegend basieren die folgenden Punkte auf der Realität, daß Sexdienstleistende mobil sind. Unterschiedliche Verfahrensweisen in den einzelnen Bundesländern bedeuten einen unnötigen kosten-und zeitintensiven Aufwand, sowohl für die Sexarbeiter*innen, als auch für die zuständigen Behörden. Daher fordern wir eine bundeseinheitliche Umsetzung.

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PDF zum ansehen und download: Bufas: Kritikpunkte und Forderungen zur Umsetzung