Forderungen des bufas im Wahljahr 2013 - bufaS e.V.
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Forderungen des bufas im Wahljahr 2013

Forderungen des bufas im Wahljahr 2013

Vor 11 Jahren wurde das ProstG im Bundestag verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde die Prostitution als Erwerbstätigkeit anerkannt.

Die Bundesregierung erklärte 2007: „Prostitution fällt daher heute wie jede andere auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage unter die Garantie des Art. 12 Abs. 1GG.“

Trotzdem stellen sich die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter_innen im Wahljahr 2013 wie folgt dar:

  • Vernichtung von Arbeitsplätzen in der Sexarbeit durch Ausweitung von Sperrgebieten und Schließung von Betrieben
  • Pauschalierte Steuereinzugsverfahren ohne rechtliche Grundlage („Düsseldorfer Verfahren“)
  • Einführung von Sondersteuern für das Sexgewerbe (Vergnügungssteuer, sog. „Sexsteuer“)
  • Eingeschränkte Werbemöglichkeiten
  • Viktimisierung der Prostituierten und Kriminalisierung des Gewerbes durch Strafrechtsparagraphen
  • Eingeschränkter Zugang zu sicheren Indoor-Arbeitsplätzen für unter 21-Jährige

Zu diesen Themen hat der bufas Stellungnahmen erarbeitet, die in Kürze hier veröffentlicht werden.